Die Kosten für das Leben in einer SUN Wohn-Pflege-Gemeinschaft entsprechen pro Person etwa denen in einer stationären Pflegeeinrichtung. Bei Bedürftigkeit können die nach Abzug der Pflegeversicherungsleistungen verbleibenden Kosten im Rahmen der Sozialhilfe übernommen werden.
Die Gesamtkosten − die sich in gemeinschaftliche und individuelle Kosten aufteilen − sind weitgehend abhängig von der individuellen (Pflege)Situation der Betroffenen. Daher kann nur die individuelle Beratung eine genaue Aussage liefern.
Hier ein Überblick, um eine Vorstellung zu bekommen:
Kosten des Lebensunterhalts sind einerseits die mit den anderen Bewohner*innen geteilten Kosten für Verpflegung und ähnliches. Andererseits sind das eigene Kosten für individuelle Bedürfnisse wie Friseur oder Konzertbesuch.
Kosten für die besonderen Hilfestrukturen im SUN-Konzept werden ebenfalls gemeinschaftlich getragen und können zudem finanziert werden über Sozialversicherungen bzw. Sozialleistungen.
Die Kosten für die Pflege und weitere Unterstützung sind abhängig von der individuellen (Pflege)Situation der Betroffenen. Pflegebedürftige Menschen (ab Pflegegrad 2) haben Anspruch auf Leistungen der häuslichen Pflege (körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung). Die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung richtet sich dabei nach dem individuellen Pflegegrad. Die Leistungen werden verrechnet mit den tatsächlich dafür anfallenden Kosten.
Ist häusliche Krankenpflege erforderlich, übernimmt die Krankenversicherung die Kosten.
Weiterhin gibt es noch Miet- und Nebenkosten sowie zugehörige Servicekosten.